DEHN schützt. Diesen Leitgedanken übertragen wir auch auf unser Engagement für den Umweltschutz. Bereits seit dem Jahr 2000 verfügen wir über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001.
Recycling
Um den Einfluss auf die Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren, ist es uns wichtig, dass Altgeräte, gebrauchte Batterien sowie Verpackungsmaterial einer fachgerechten und umweltfreundlichen Verwertung zugeführt werden.
Sollte bzgl. Transportverpackungen ein konkreter Abholbedarf bestehen, nehmen Sie bitte über Ihren Kundenbetreuer oder [email protected] Kontakt mit uns auf.
Produktkonformität
Selbstverständlich fühlen wir uns ebenso für unsere Erzeugnisse während der Nutzungsphase verantwortlich. Deshalb halten wir bei den meisten DEHN-Produkten Stoffbeschränkungen ein, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
RoHS2
Die RoHS2-Richtlinie (RL 2011/65/EU) gibt Grenzwerte hinsichtlich gefährlicher Stoffe für Elektro- und Elektronikgeräte vor. Konkret handelt es sich derzeit um Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom(VI), Polybromierte Biphenyle (PBB) sowie Polybromierte Diphenylether (PBDE).
Wir versuchen diese Stofflimitierungen – teilweise unter Inanspruchnahme von Ausnahmen – bei nahezu allen DEHN-Artikeln umzusetzen, obwohl nur ein gewisser Anteil unseres Produktportfolios tatsächlich dem Geltungsbereich unterliegt. Bei einigen wenigen Erzeugnissen ist funktionsbedingt ein erhöhter Bleigehalt erforderlich (z.B. Bleikugel-Kupplung bei Tiefenerdern oder Formteile aus Rotguss).
Die Anforderungen aus der Erweiterung (del. RL (EU) 2015/863) um vier Weichmacher (Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) sowie Diisobutylphthalat (DIBP)) sind uns bekannt. Wir arbeiten bereits heute daran, die Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Für DEHN als Hersteller von Überwachungs- und Kontrollinstrumenten gilt eine Umsetzungsfrist bis 22. Juli 2021.
Informationen zur Einhaltung der RoHS2-Richtlinie sind bei Artikeln, die unter den Anwendungsbereich fallen, den EU-Konformitätserklärungen zu entnehmen.
Sofern dies nicht zutreffend ist, können Sie unter Angabe der Artikelnummer über nachfolgende E-Mail-Adresse mit uns Kontakt aufnehmen: [email protected]
REACH
Die REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) befasst sich neben der Regulierung sämtlicher chemischer Stoffe in der Europäischen Union auch mit Anforderungen, die sich hinsichtlich Erzeugnissen ergeben:
- SVHC-Informationspflicht bzw. zulassungspflichtige Stoffe (Anhang XIV)
- Beschränkungen u.a. des Einsatzes bestimmter Substanzen in ausgewählten Anwendungen (Anhang XVII)
Weiterführende Informationen zu Stoffen in DEHN-Produkten, die sich auf der Kandidatenliste für eine Zulassung in Frage kommender, besonders besorgniserregender Substanzen (SVHC) befinden, können Sie dem folgenden Schreiben entnehmen:
Hinweis: Insbesondere Artikel, die unter Inanspruchnahme von Ausnahmen bezüglich Blei RoHS2-konform sind, unterliegen hinsichtlich REACH der SVHC-Informationspflicht.